Aus- und Weiterbildung

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Wenn Sie mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachholen möchten, ist das bei Bedarf über einen Zeitraum von 3 Jahren möglich. Bislang waren es höchstens 2 Jahre. Dadurch können besondere Lebensumstände besser berücksichtigt werden, wie etwa die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.

Wenn Sie eine Weiterbildung machen, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten Sie als Kundin oder Kunde des Jobcenters ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro. Zudem können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten. Für die Leistung "Weiterbildungsgeld" müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen.

Seit dem 01.01.2025 ist die Bundesagentur für Arbeit für die Finanzierung von Weiterbildungen der Kundinnen und Kunden der Jobcenter zuständig.

Frau mit blonden Haaren lächelt, während sie in einem Seminar sitzt. Tafel im Hintergrund.

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Mann mit Bart, der eine Tasse hält und auf ein Smartphone schaut. Text: „Anliegen online erledigen? Kannste klicken!“

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