Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jobcenter-suhl.de veröffentlichte Webseite des Jobcenters Suhl. Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wurde im Zeitraum von 29.08.2025 bis 01.09.205 durchgeführt. Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Webseite / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen größtenteils vereinbar ist.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Auf dieser Webseite verlinkte PDF-Dokumente sind nicht durchgehend barrierefrei zugänglich gestaltet. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf jobcenter-suhl.de zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.
- Auf der Unterseite "Wegbeschreibung" bieten wir eine Karte an, auf der der Standort des Jobcenters Suhl angezeigt wird. Diese Karte wird durch einen externen Anbieter bereitgestellt und ist nicht barrierefrei.
- Eingebundene Videos sind in der Regel untertitelt, es sei denn sie werden von externen Anbietern bereitgestellt.
Daran arbeiten wir:
- Zukünftig sollen alle PDF-Dokumente der Webseite barrierefrei zur Verfügung stehen.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an: Jobcenter Suhl, Stichwort Barrierefreiheit, Werner-Seelenbinder-Str. 8, 98529 Suhl oder nutzen Sie das Feedbackformular.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Hier geht es um die Internet-Seite: www.jobcenter-suhl.de
Jeder soll die Internet-Seite gut nutzen können.
Also zum Beispiel auch
- blinde Menschen.
- gehörlose Menschen.
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Das heißt: Die Internet-Seite muss barrierefrei sein.
Es gibt Regeln für barrierefreie Internet-Seiten.
Wir wollen uns an alle Regeln halten.
Dafür machen wir eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Wir erklären damit:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
- Welche Barrieren gibt es noch?
- Auf welchen Teilen von der Internet-Seite darf es noch Barrieren geben?
Die wichtigsten Infos aus der Erklärung stehen hier in Leichter Sprache.
So halten wir uns an die Regeln
Diese Gesetze sind wichtig für die Barrierefreiheit:
- Behindertengleichstellungsgesetz.
Der kurze Name ist: BGG. - Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung.
Der kurze Name ist: BITV 2.0.
Wir achten auf die Regeln aus diesen Teilen von den Gesetzen:
- Paragraf 3 Absatz 1 bis 4 BITV 2.0
- Paragraf 4 BITV 2.0
- Paragraf 12d BGG
Ein Test prüft, ob wir die Regeln einhalten.
Der Test heißt: BITV 2.0-Test.
Das Ergebnis vom Test ist: Wir halten die Regeln zum Teil ein.
Alle Menschen sollen die Infos auf unserer Internet-Seite gut nutzen können.
Das ist uns sehr wichtig.
Unsere Internet-Seite soll ganz barrierefrei werden.
Daran arbeiten wir immer weiter.
Barrieren melden: Sie können sich beschweren
Sie nutzen die Internet-Seite.
Aber vielleicht können Sie das nicht richtig, weil es noch Barrieren gibt.
Zum Beispiel:
- Sie können nicht alles gut erkennen.
- Sie verstehen nicht alles.
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Kontaktformular.
Bitte schreiben Sie Ihre Kontakt-Daten in das Kontaktformular.
Dann können Sie auf unserer Internet-Seite Ihre Beschwerde schicken.
Schlichtungsverfahren: Was macht die Schlichtungsstelle?
Vielleicht haben Sie sich schon beschwert.
Aber auf der Internet-Seite gibt es immer noch Barrieren.
Dann können Sie sich bei einer anderen Stelle beschweren.
Die Stelle heißt: Schlichtungsstelle.
Mehr Infos zur Schlichtungsstelle stehen in diesem Teil vom Gesetz: Paragraf 16 BGG.
Vielleicht haben Sie mit uns einen Streit wegen den Barrieren auf unserer Internet-Seite.
Die Schlichtungsstelle soll beim Streit helfen.
Das nennt man: Schlichtungsverfahren.
Dann müssen Sie und wir nicht vor Gericht gehen.
Das Schlichtungsverfahren kostet kein Geld.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Mehr Infos stehen auf der Internet-Seite von der Schlichtungsstelle.
Post-Adresse
Das ist die Post-Adresse von der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon-Nummer, Fax und E-Mail-Adresse
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.
