Trägerversammlung und Beirat
Trägerversammlung
Das Jobcenter Suhl wird durch eine Trägerversammlung gesteuert (§ 44c SGB II).
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters.
Die Trägerversammlung hat 4 Mitglieder, von denen jeweils 2 Mitglieder von der Agentur für Arbeit Thüringen Südwest und 2 Mitglieder von der Stadt Suhl benannt werden.
Beirat
Bei jedem Jobcenter wird ein örtlicher Beirat gebildet (§ 18d SGB II). Der Beirat berät die Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen, sowie bei der Entwicklung des Arbeitsmarktprogramms.
Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.
Im Beirat des Jobcenters Suhl sind folgende Institutionen und Verbände vertreten:
- Handwerkskammer Südthüringen
- Industrie- und Handelskammer Südthüringen
- Deutscher Gewerkschaftsbund Region Südthüringen
- Volkssolidarität Regionalverbund Suhl e.V.
- Stadt Suhl - Sozialausschuss
- Thüringer Landesverwaltungsamt - Regionalstelle Südwestthüringen
- Agentur für Arbeit Thüringen Südwest
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