Was ist Grundsicherungsgeld? (Stand zum 01.07.2026)
Das Grundsicherungsgeld dient der Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie mit
- Leistungen, die Ihnen zu einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz verhelfen sollen,
- Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche und
- Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.
Das Grundsicherungsgeld wird nur auf Antrag gewährt. Ob Sie hilfebedürftig sind, überprüft das Jobcenter in regelmäßigen Abständen. Das Grundsicherungsgeld wird jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.
Sie können Grundsicherungsgeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie daran hindert, eine Arbeit aufzunehmen.
Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Grundsicherungsgeld erhalten, wenn die Person mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Einkommen
Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie erhalten. Zum Einkommen gehören beispielsweise
- Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
- Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
- Kapital- und Zinserträge,
- Steuererstattungen, Abfindungen,
- Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.
Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge (Absetzbeträge) und Ausgaben ab.
Hier geht es zum Erklärvideo zu Einkommen
Vermögen
Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise
- Bargeld,
- Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
- Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
- Kapitallebensversicherungen,
- Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.
Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das verwertbare Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.
Es gibt gesetzlich festgelegte, vom Lebensalter abhängige Freibeträge für Ihr Vermögen und das Vermögen der Mitlieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Eine Verwertung von Vermögen ist demnach nicht erforderlich, wenn das Vermögen die nachfolgend aufgeführten Freibeträge nicht überschreitet:
- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres - 5.000 Euro
- ab dem 31. Lebensjahr - 10.000 Euro
- ab dem 41. Lebensjahr - 12.500 Euro
- ab dem 51. Lebensjahr - 20.000 Euro
Eine Übertragung ungenutzter Freibeträge zwischen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft ist möglich.
Der vom Lebensalter abhängige erhöhte Freibetrag gilt ab Beginn des Monats, im dem die jeweilige Altersgrenze erreicht wird.
Hier geht es zum Erklärvideo zu Vermögen
Informieren Sie sich genauer über Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Freibeträge) im Merkblatt Grundsicherungsgeld.
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